Kürzungen der EEG-Solarförderung ab 1. April 2012 beschlossen

Die Gesetzesänderung zur Förderung von Photovoltaik-Strom hat den Bundestag und den Bundesrat passiert

Das Gesetz zur Änderung der Solarförderung wurde mit den vom Vermittlungsausschuss vorgeschlagenen Änderungen vom Bundestag (28. Juni 2012) und vom Bundesrat (29. Juni 2012) angenommen. Das geänderte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden und tritt dann rückwirkend zum 1. April 2012 in Kraft.

Das geänderte EEG beinhaltet im Wesentlichen die folgenden Punkte:

Einspeisevergütung und Einspeisetarife

  • Die EEG-Einspeisevergütung für Photovoltaik-Solaranlagen wird wie geplant zum 1. April einmalig gekürzt.
  • Ab dem 1. Mai 2012 wird die Absenkung der Solarstrom-Vergütung dann verstetigt (1 Prozent pro Monat)
  • Ab dem 1. November 2012 werden je nach Marktwachstum die monatlichen Degressionsschritte zusätzlich erhöht oder abgesenkt (abhängig von der Höhe des Zubaus neuer Solaranlagen)
  • Es gibt eine neue Leistungsklasse für Solaranlagen zwischen 10 und 40 kWp.
    Die EEG-Einspeisevergütung für diese Klasse beträgt 18,5 Cent/kWh.

Marktintegration und Eigenverbrauch

  • Solarstrom aus kleinen Solaranlagen bis 10 kWp wird zu 100 Prozent voll vergütet.
  • Für alle Solaranlagen, die ab 1. April 2012 in Betrieb genommen werden, wird die Begrenzung des vergütungsfähigen Solarstroms (Marktintegration) erst ab dem 1. Januar 2014 wirksam.

Marktwachstum und Degression

  • Gesamtausbau der per EEG geförderten Photovoltaik in Deutschland wird auf 52 Gigawatt beschränkt (Stand Mai 2012: ca. 28 Gigawatt).
  • Die Berechnungsgrundlage für die Degression, das Photovoltaik-Wachstum (Zubaukorridor), von 2.500 bis 3.500 Megawatt bleibt erhalten.

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