Einspeisemanagement – Übergangsfrist für kleine Solarstrom-Anlagen endete zum Jahreswechsel

Ab dem 1. Januar 2013 müssen alle neuen Photovoltaik-Anlagen in Deutschland am gesetzlich vorgeschriebenen Einspeisemanagement teilnehmen.

Für kleinere Solarstrom-Anlagen (bis 30 Kilowatt peak Leistung), die im Jahr 2012 installiert wurden, endete zum Jahreswechsel die Schonfrist. Die Eigentümer dieser Anlagen können zwischen zwei Möglichkeiten wählen (Wichtig: Wenn Betreiber einer solchen Anlage nicht selbst aktiv werden, drohen finanzielle Einbußen):

  • Teilnahme am Einspeisemanagement oder
  • Begrenzung der vergüteten Einspeisemenge an Solarstrom auf 70 Prozent der Anlagenleistung.

Einspeisemanagement
Im Falle des Einspeisemanagements muss an die Photovoltaikanlage ein Gerät angeschlossen werden, mit dem der Netzbetreiber bei Bedarf die Stromeinspeisung ferngesteuert drosseln kann. Die technischen Anforderungen der rund 900 Verteilnetzbetreiber können zum Teil sehr unterschiedlich sein. Daher ist eine kompetente Beratung durch einen Fachbetrieb unumgänglich.

Begrenzung auf 70-Prozent
Die 70-Prozent-Abregelung kann auch so eingehalten werden, dass mindestens 30 Prozent des produzierten Stroms selbst verbraucht wird. Das Gesetz sieht lediglich eine Reduzierung der Leistung am Netzanschlusspunkt vor. Solarmodule oder Wechselrichter müssen in ihrer Leistung nicht eingeschränkt werden. Mit dem Einsatz von Speichern kann überschüssiger Strom zwischengespeichert und mit intelligenter Steuertechnik der Stromverbrauch an die Solarstrom-Produktion angepasst werden.

Der BSW-Solar geht davon aus, dass die neuen Anforderungen bei den meisten Verteilnetzbetreibern nicht umgesetzt werden können bzw. müssen, da oft entsprechende Steuerungstechnik fehlt bzw. die Nachrüstung aus Sicht der Netzsicherheit vorläufig nicht notwendig ist.

Quelle: BSW-Solar