EEG-Einspeisevergütung ab Februar 2013

Zum 01. Februar wird die EEG-Einspeisevergütung für Solarstrom um 2,2 bis 2,5 % gekürzt. Für die Berechnung der Absenkung wird der Photovoltaik-Zubau von Juli bis Dezember 2012 herangezogen und auf ein Jahr hochgerechnet.

Zum Beispiel wird für kleinere Photovoltaikanlagen bis 10 kWp (Kilowatt peak) Leistung die EEG-Einspeisevergütung 16,60 bis 16,65 Cent pro Kilowattstunde (2,2 bis 2,5 % Absenkung) betragen.

Von Juli bis Oktober 2012 wurden monatlich durchschnittlich 616 MW (Megawatt) neue Photovoltaikanlagen installiert. Im November folgten weitere 435 MW. Die Zahlen für den Zubau im Dezember wurden noch nicht veröffentlicht. Falls der Zubau mehr als 350 MW beträgt, sinkt die Vergütung von Februar bis April monatlich um 2,5 %. Wenn der Zubau geringer ist, sinkt die Solarstrom-Vergütung um monatlich 2,2 %. Die tatsächlichen Zahlen für Dezember und die daraus resultierenden Vergütungssätze wird die Bundesnetzagentur am 31. Januar bekanntgeben.

Für die Absenkung der EEG-Einspeisevergütung von Mai bis Juli 2013 werden die Zahlen von Juli 2012 bis März 2013 herangezogen.

Quelle: Bundesnetzagentur