Meldepflicht für Betreiber von Fotovoltaik-Anlagen
Am 1. Januar 2009 wird das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt müssen Fotovoltaik-Anlagen, die neu in Betrieb genommen werden, gemäß § 16 Abs. 2 S. 2 EEG der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Die Meldung muss durch den Betreiber der Anlage erfolgen und ist Voraussetzung dafür, dass dieser vom Netzbetreiber eine Vergütung nach EEG für den Strom erhält, der in dieser Anlage erzeugt und in das öffentliche Netz eingespeist wird. Diese Meldepflicht gilt NICHT für Fotovoltaik-Anlagen, die vor dem 1. Januar 2009 in Betrieb genommen wurden, und betrifft nur die Fotovoltaik-Anlagen, die den erzeugten Strom in das öffentliche Netz einspeisen. Sonstige nach dem EEG geförderte Anlagen, die Strom aus anderen Erneuerbaren Energien (z.B. Wind, Wasser, Biomasse) erzeugen, sind nicht zu melden. Weitere Informationen zu Form und den Weg der Datenübermittlung sowie zu den zu übermittelnden Daten werden voraussichtlich Anfang Dezember veröffentlicht. Standort und Leistung von Fotovoltaik-Anlagen sind der Bundesnetzagentur erst ab dem 1. Januar 2009 zu melden. Die Bundesnetzagentur bittet darum, von Meldungen zu einem früheren Zeitpunkt abzusehen.

