Pflicht ab 2009: Wärme aus Erneuerbaren Energien
Normal 0 21 false false false MicrosoftInternetExplorer4 Ab Anfang 2009 müssen Hausbesitzer bei Neubauten einen Teil ihrer Wärme über Erneuerbare Energien abdecken. Das jüngst verabschiedete Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) schreibt verbindlich den Einsatz von Solarthermie-Anlagen, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen vor. Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil Erneuerbarer Energien am Wärmebedarf von derzeit gut 6 Prozent auf 14 Prozent steigen. Dabei gilt: Je höher der Effizienzstandard des Gebäudes, desto niedriger der Aufwand für die Wärmeversorgung. Neben den klimaschonenden Effekten hat das Wärmegesetz auch einen ganz praktischen Nutzen für Hausbesitzer: „Wer Erneuerbare Energien für die Beheizung seines Gebäudes einsetzt, macht sich unabhängiger von der Preisentwicklung fossiler Energieträger“, erläutert dena-Geschäftsführer Stephan Kohler. Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) informiert auf ihrer Homepage (Ab Anfang 2009 müssen Hausbesitzer bei Neubauten einen Teil ihrer Wärme über Erneuerbare Energien abdecken. Das jüngst verabschiedete Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) schreibt verbindlich den Einsatz von Solarthermie-Anlagen, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen vor. Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil Erneuerbarer Energien am Wärmebedarf von derzeit gut 6 Prozent auf 14 Prozent steigen. Dabei gilt: Je höher der Effizienzstandard des Gebäudes, desto niedriger der Aufwand für die Wärmeversorgung. Neben den klimaschonenden Effekten hat das Wärmegesetz auch einen ganz praktischen Nutzen für Hausbesitzer: „Wer Erneuerbare Energien für die Beheizung seines Gebäudes einsetzt, macht sich unabhängiger von der Preisentwicklung fossiler Energieträger“, erläutert dena-Geschäftsführer Stephan Kohler. Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) informiert auf ihrer Homepage (www.dena.de), was das neue Gesetz für Bauherren bedeutet.

