Neues Klimagesetz mit abgesenkter Fotovoltaik-Förderung beschlossen

Am 6. Juni 2008 hat der deutsche Bundestag den ersten Teil des Integrierten Klima- und Energieprogramms verabschiedet. Zentrale Bestandteile sind das neu gefasste Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zum weiteren Ausbau der alternativen Stromversorgung sowie erstmals ein Gesetz zur Förderung von Wärme aus Erneuerbaren Energien (EEWärmeG). Laut dem Branchenverband BSW-Solar soll die Förderung von Fotovoltaik-Anlagen in den Jahren 2009 und 2010 bis zu einer typischen Größenklasse bis 100 kW um jährlich acht Prozent gesenkt werden. 2010 soll eine Absenkung der Solarstromvergütung für Neuanlagen um neun Prozent erfolgen. Für Anlagen größer als 100 kW gelten in den Jahren 2009 ff die etwas höheren Degressionssätze von 10 Prozent, 10 Prozent und 9 Prozent (in den letzten Jahren wurde die Solarförderung jährlich um lediglich 5 bis 6,5 Prozent gesenkt). Für die Errichtung neuer solarer Kraftwerksleistung wurde zudem einen so genannter „Wachstumskorridor“ definiert. Dieser soll als „dynamischer Steuerungsmechanismus ein weiteres Marktwachstum im deutschen Fotovoltaik-Markt absichern und gleichzeitig die Förderhöhe zukünftig flexibel an das Marktwachstum und damit verbundene Rationalisierungsspielräume anpassen.“