Aktuelle Infos zum Einspeisemanagement für Photovoltaik-Anlagen
(vom Bundesverband für Solarwirtschaft e.V.)
Seit 1. Januar 2012 werden auch Photovoltaik-Anlagen mit weniger als 100 kWp Leistung in das Einspeisemanagement des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) einbezogen. Neu installierte Anlagen müssen die technischen Vorgaben des Paragrafen 6 EEG 2012 erfüllen, für Bestandsanlagen im Größenbereich 30 bis 100 kWp Leistung (Zeitpunkt der Inbetriebnahme zwischen 1.1.2009 und 1.1.2012) besteht eine Nachrüstpflicht bis Ende 2013.
Da bei den meisten Verteilnetzbetreibern die notwendige Technik noch nicht vorhandenen ist, können die Anforderungen in vielen Fällen noch nicht umgesetzt werden oder sind aus Sicht der Netzsicherheit noch nicht notwendig.
Standardformular (Musterformular) zum Einspeisemanagement
Stand 01/2012 - Wie in den BSW-Solar Handlungsempfehlungen zum Einspeisemanagement angekündigt, finden Sie hier das Standardformular (Musterformular) für die Vereinbarung mit dem Verteilnetzbetreiber. Weitere Hinweise zur technischen Umsetzung finden Sie in der Handlungsempfehlung (Erstes Dokument auf dieser Seite; vgl. Seite 4).
http://www.solarwirtschaft.de/fileadmin/media/pdf/standardform_EinsMan.pdf
Handlungsempfehlungen zum Einspeisemanagement
Stand 01/2012 - Den derzeitigen Stand dieses Problems und die BSW-Solar Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der technischen Vorgaben für das Einspeisemanagement finden Sie in diesem aktuellen Dokument:
http://www.solarwirtschaft.de/fileadmin/media/pdf/20120116_Infopapier_EinsMan.pdf
Anwendungshinweise Einspeisemanagement von BMU, BMWi und FNN
Das Dokument enthält Verweise zum Anwendungshinweis von Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftsministerium zu Paragraf 6 Abs. 2 EEG 2012 sowie zur Umsetzungsempfehlung für das Einspeisemanagement bei PV-Anlagen bis 100 kWp des FNN:
http://www.solarwirtschaft.de/fileadmin/media/pdf/EinsMan_verweise.pdf
Quelle: BSW-Solar

