Jetzt aktiv werden: Versicherungsprämien für ältere Solaranlagen reduzieren
Der Markt für Solaranlagen ist ständig in Bewegung. Sinkende EEG-Einspeisevergütungen für Solarstrom, zunehmende Automatisierung und ein härterer internationaler Wettbewerb führten in den letzten Jahren zu einem starken Preisverfall für Photovoltaik-Komponenten. Dementsprechend haben sich auch die Versicherungssummen verändert.
Im Falle eines Schadens sind Versicherer verpflichtet, die betroffenen Komponenten „älterer“ Photovoltaik-Anlagen neuwertig zu ersetzen, inklusive der Reparatur bzw. des Ein- und Ausbaus. Die Kosten für die Wiederbeschaffung haben sich aber deutlich reduziert. Für den vollständigen Ersatz einer Solaranlage müsste man in vielen Fällen nicht einmal die Hälfte bezahlen wie vor beispielsweise 4 Jahren. Dies erlaubt den Umkehrschluss, dass die Versicherungsprämien zu hoch sind, da sie noch auf den ursprünglichen Anschaffungskosten basieren.
Der BDJ Versicherungsmakler empfiehlt daher, spätestens nach drei Versicherungsjahren die Versicherungssumme zu überprüfen und die Konditionen neu auszuschreiben. Ziel sollte sein, die Versicherungssumme auf den tatsächlichen Wiederbeschaffungswert zu reduzieren. Die versicherte Summe der Betriebsunterbrechung sollte davon nicht berührt sein, da die Einspeisevergütung 20 Jahre gültig ist. Anlagenbetreiber können sich zur Neuberechnung des Wiederbeschaffungswertes an den Solarfachbetrieb wenden. Der BDJ Versicherungsmakler bietet an, bei der Neustrukturierung des Versicherungsvertrages zu unterstützen.
Quelle: BDJ Versicherungsmakler

