Deutscher Fiskus „sponsert“ Solar-Carports
Über jüngste Entscheidungen deutscher Gerichte zur Umsatzsteuer für Solaranlagen wird sich so mancher Solarcarport-Besitzer freuen
Ein privater Hausbesitzer, der auf dem Dach der eigenen oder gemieteten Wohnimmobilie eine Photovoltaik-Anlage errichtet, erhält vom Finanzamt die komplette Umsatzsteuer zurück. Das berichtete die Financial Times Deutschland in einer Ausgabe vom 10.11.2011. Außerdem werden zumindest zum Teil auch Kosten für das dazu gehörende Gebäude erstattet.
Das ergibt sich aus drei am 9.11.2011 vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Urteilen mit den Aktenzeichen XI R 29/10; XI R 21/10; XI R 29/09. Die neue Regelung gilt dann, wenn sich die Solarstromanlage auf dem Dach eines Schuppens befindet, wie auch bei einer Scheune, wenn die Solaranlage im gleichen Zuge im Rahmen einer neuen Dacheindeckung installiert wurde.
Ebenso urteilten die Richter zu Gunsten von Besitzern von Solar-Carports. Diese clevere Lösung schlägt zwei Fliegen mit einer Klappe: Das geliebte Auto ist geschützt untergestellt und die auf dem Carportdach installierten Solarmodule produzieren umweltfreundlichen Solarstrom, der laut EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) vergütet wird. Und jetzt können Eigentümer von Solar-Carports sich auch noch die gezahlte Umsatzsteuer erstatten lassen. Und noch ein Schmankerl für Besitzer, die den Bauantrag für den Carport vor 2011 gestellt haben: sogar die Umsatzsteuer aus den Herstellungskosten können in vollem Umfang geltend gemacht werden. Leider ist das ab 2011 wegen einer aktuellen Gesetzesänderung nicht mehr möglich.
Quelle: Financial Times Deutschland

