EEG-Umlage fehlerhaft berechnet?

Der deutsche Branchenverband für erneuerbare Energien fordert eine gesetzliche Korrektur für die Berechnung der EEG-Umlage
Der BEE (Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.) kommt zu dem Schluss, dass im nächsten Jahr durch den Ausbau der erneuerbaren Energien keine Mehrkosten für Stromkunden entstehen dürften.  Falls Stromkunden doch mehr zahlen müssten, liege das allein an der mangelhaften gesetzlichen Grundlage für die Berechnung der EEG-Umlage.

Auch wenn den Stromverbrauchern zu viel gezahlte Beträge in den Folgejahren gut geschrieben werden, fordert der BEE, die gesetzlichen Bestimmungen zu ändern. Denn dieser Ausgleich kommt viel zu spät bei den Stromkunden an. Insbesondere das letzte Quartal eines laufenden Jahres sollte in die Berechnung der EEG-Umlage mit einbezogen werden. Denn gerade im Herbst und im Winter ist der Stromverbrauch gegenüber den Sommermonaten am höchsten. In dieser Zeit steigen einerseits die Einnahmen aus der Umlage, andererseits nehmen die Ausgaben für die Vergütung von Ökostrom ab. Der Kontostand für Ökostrom verbessert sich so unterm Strich zum Jahresende.

Björn Klusmann, BEE-Geschäftsführer, erläutert diesen Sachverhalt so: „Die Umlage zur Förderung der Erneuerbaren Energien wird von den Übertragungsnetzbetreibern jeweils Mitte Oktober für das Folgejahr festgelegt. Bei dieser Prognose fließen nur die Ausgaben und Einnahmen der ersten neun Monate des laufenden Jahres ein. Das letzte Quartal hingegen bleibt unberücksichtigt. Dieses Quartal bringt aber für die Kostenbilanz der Erneuerbaren-Förderung eines Jahres erfahrungsgemäß noch erhebliche Veränderungen mit sich“.

Die privaten Stromverbraucher tragen schon jetzt die Hauptlast am Ausbau der erneuerbaren Energien. Großverbraucher der Industrie hingegen werden geschont. Daher sollten Stromkunden, die den maßgeblichen finanziellen Beitrag zur Energiewende leisten, nicht noch zusätzlich für ihr Engagement „bestraft“ werden!

Quelle: BEE Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.