Einschnitt der Solarstrom-Förderung in 2012 voraussichtlich größer als erwartet

Die EEG-Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaik-Anlagen könnte zum Jahreswechsel stärker gekürzt werden als geplant

Wer vorhat, in eine Solaranlage zu investieren, könnte jetzt unter Zeitdruck geraten. Denn Experten befürchten zum Jahreswechsel nun einen höheren Einschnitt der EEG-Einspeisevergütung für Solarstrom als ursprünglich erwartet. Die Vergütungen für Strom aus Photovoltaikanlagen könnten um 15 Prozent und mehr abgesenkt werden, da laut EEG zu der Basisdegression von 9 Prozent nochmals mindestens 6 Prozent hinzu kämen, rechnet Franz-Josef Fell vor. Der energiepolitische Sprecher der Grünen im Bundestag stützt sich mit seiner Kalkulation auf einen Bericht der Nachrichtenagentur Reuters*.

Solarstrom-Investoren, die in diesem Jahr eingestiegen sind, können sich glücklicherweise über eine attraktive Einspeisevergütung freuen. Denn die Kürzung der Einspeisevergütung im Juli 2011 fiel aus. Diese Chance, 20 Jahre lang Einnahmen aus der Solarstrom-Einspeisung auf so hohem Niveau zu genießen, bietet sich noch allen, die bis Ende 2011 eine Solarstromanlage installieren.

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* Nach dem Bericht von Reuters wurde in den beiden Monaten Juni und Juli 2011 eine Photovoltaik-Leistung von ca. 1.250 Megawatt (MW) installiert. Insgesamt wären danach zwischen Oktober 2010 und Juli bereits für über 4.000 MW neue Solarstromanlagen in Deutschland ans Stromnetz angeschlossen worden. Überschreitet der Photovoltaik-Zubau in dem für die Berechnung der EEG-Kürzung maßgeblichen Zeitraum (Oktober 2010 bis September 2011) 4.500 MW, stünde laut der Rechnung von Hans-Josef Fell zum 1. Januar 2012 eine Kappung der Einspeisetarife von mindestens 15 Prozent an. Den Unterschied verdeutlicht diese Übersicht der Einspeisevergütung:

Einspeisevergütungen für
Solaranlagen in Deutschland
(nach Größe der Photovoltaikanlage)
Aktueller Einspeisetarif
seit Januar 2011
(Cent / kWh) 
Voraussichtlicher Einspeisetarif
ab Januar 2012
bei 15 % Kürzung (Annahme)
(Cent / kWh)
Gebäudeanlagen
bis 30 kWp
28,74 24,43
Gebäudeanlagen
ab 30 kWp
27,33 23,23
Gebäudeanlagen
ab 100 kWp
25,86 21,98
Gebäudeanlagen
ab 1.000 kWp
21,56 18,37
 
Freiflächenanlagen 21,11 17,94
Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen* 22,07 18,76

* Unter Konversionsflächen werden nach § 32 Abs. 3 Nr. 2 EEG gewerblich, industriell, militärisch und öffentlich genutzte Areale wie Straßen, öffentliche Plätze, Museen, Schulen oder Bibliotheken gefasst.

Quelle: Bundesverband der Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar)