EEG entlastet Großindustrie auf Kosten von Verbrauchern und Mittelstand

Der Bund der Energieverbraucher e.V. kämpft darum, die Entlastungsregeln im EEG für große Stromverbraucher ersatzlos zu streichen. Die Ausnahmeregeln richten sich gegen Endverbraucher und Mittelstand und müssen sofort beendet werden. Solidarisch sei es, wenn alle Verbraucher die Lasten der Energiewende in gleichem Verhältnis tragen.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz belastet Haushaltskunden und kleinere und mittlere Gewerbebetriebe mit Ausbaukosten für erneuerbare Energien in Höhe von rund 2 Milliarden Euro. Diese sind eigentlich von der stromintensiven Industrie zu tragen. Das kürzlich geänderte EEG sieht sogar vor, die Befreiungsregelung auszuweiten. Energieintensive Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10 GWh sind jetzt schon von der EEG-Umlage befreit. Nun sollen auch noch alle Betriebe mit mehr als 1 GWh Jahresverbrauch nur noch eine reduzierte EEG-Umlage tragen und einen geringeren Strompreis zahlen.

Professor Dr. Felix Höffler vom Kölner Energiewirtschaftlichen Institut befürchtet negative Verteilungseffekte und eine Verzerrung des Wettbewerbs. Die Entlastung großer Unternehmen führe zunächst zu einer Umverteilung. Denn was die zusätzlich befreiten Unternehmen weniger für den verbrauchten Strom zahlen, müssen die kleineren Verbraucher mehr zahlen. Die Befreiung der Großindustrie soll die Wettbewerbsfähigkeit auf internationalen Märkten stärken. Aber gerade von den zusätzlich entlasteten Unternehmen agieren einige auch auf dem deutschen Markt und erhalten hier durch die EEG-Novelle gegenüber kleineren Unternehmen, die nicht von der EEG-Umlage befreit sind, einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil.

Der Lobbyverband der Energieverbraucher hat sich in einem Schreiben an die Bundestagsfraktionen gewandt und dazu auch die EU-Wettbewerbskommission informiert. Der Verband fordert, die Befreiungsregelungen abzuschaffen, da sie Mittelstand und Verbraucher einseitig belasten. Der deutsche EU-Kommissar Günther Oettinger nimmt den Standpunkt des Verbandes ernst. Erst kürzlich hat die EU-Kommission eine vergleichbare Regelung in Österreich untersagt, da sie mit den europäischen Wettbewerbsregeln nicht zu vereinbaren war.

Quelle: Bund der Energieverbraucher e.V.