Deutschland steigt aus Kernkraft aus – keine weiteren Einschnitte bei EEG-Solarstromförderung
Zusammen mit sechs weiteren Energiegesetzen beschloss der Bundestag mit den Stimmen von Union, FDP, SPD und Grünen am 30. Juni die Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG-Novelle) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung und den Ausstieg aus der Kernenergie bis zum Jahr 2022. Der Bundesrat könnte nun noch den Vermittlungsausschuss anrufen und Einspruch gegen die EEG-Novelle einlegen.
Auch wenn der vorgelegte Gesetzesentwurf des EEG auf die Änderungsvorschläge des Bundesrates eingegangen ist, gehen trotz des Konsenses zum Atomausstieg die Meinungen der gegnerischen Fraktionen zum weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien auseinander. So sehen die Grünen, deren Anträge zur Nachbesserung der Solarförderung im Umweltausschuss keine Mehrheit fanden, noch beträchtliches Potenzial, den Ausbau der Photovoltaik zusammen mit den Windenergien und den anderen regenerativen Energiequellen deutlich zu beschleunigen. Einig sind sich alle darin, dass der Weg zum Umstieg auf die erneuerbaren Energien von großen Anstrengungen und weiteren hitzigen Debatten begleitet sein wird. Umweltminister Röttgen zeigt sich aber zuversichtlich: „Es ist erstmalig und einmalig, dass ein Industrieland diesen Schritt wagt“ und betonte nochmals, dass die Markt- und Systemintegration der Erneuerbaren vorangetrieben werden solle.
Keine weiteren Einschnitte bei der Solarstromförderung vorgesehen
Auf zusätzliche Einschnitte bei der Photovoltaik-Förderung wird verzichtet. Auch eine feste Mengenbegrenzung an Photovoltaik-Leistung (Deckelung) soll es vorerst nicht geben. Offensichtlich wird die bestehende gesetzliche Regelung, die sich an der Höhe des Marktwachstums orientiert, als ein wirksames Instrument für die Rückführung der Solarstromförderung bewertet. Laut einer Einschätzung von Carsten Körnig, Geschäftsführer des BSW-Solar (Bundesverband Solarwirtschaft e.V.), erforderten die bestehenden Einschnitte bereits eine sehr große Kraftanstrengung der Solarunternehmen. Eine noch schnellere Absenkung der Fördersätze sei für die Branche nicht darstellbar gewesen. Wichtig sei auch, dass die Politik die bestehenden Anreize zur Förderung des Eigenverbrauchs von selbst erzeugtem Solarstrom aufrecht erhalte. Nur so könnten sich auch intelligente Systeme zur Steuerung des Energieverbrauchs und der Speicherung von Solarstrom zügig weiterentwickeln.
BSW-Solar: Umstieg auf Erneuerbare halbherzig
Die Branchenverbände der Erneuerbare-Energien-Wirtschaft begrüßten grundsätzlich die Beschlüsse des Bundestages. Carsten Körnig (BSW-Solar) bewertet die Rücknahme der Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke, das Festhalten an den Grundsätzen der Photovoltaik-Förderung und Klärungen auf baurechtlicher Ebene als positiv. Sie stabilisieren die Investitionsbedingungen für die gesamte Solarstrombranche.
Der BSW Solar bemängelt aber, dass einerseits jetzt zwar das politische Ziel gefestigt wurde, den Anteil der Solarenergie an der Stromversorgung Deutschlands von derzeit 3 Prozent bis 2020 zu verdreifachen, andererseits der Rückbau der Solarförderung durch jährliche Kürzungen von bis zu 24 Prozent nach wie vor sehr ambitioniert sein werde. Weiterhin bedauert der Branchenverband, dass besonders kostengünstige Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen weiterhin von der Förderung ausgenommen blieben.
BEE: Chance auf beschleunigte Energiewende vertan
Laut des BEE (Bundesverband Erneuerbare Energien) verspielt die Bundesregierung ihre Chance auf eine beschleunigte Energiewende. Insgesamt bleibe der EEG-Entwurf unzureichend, vollkommen enttäuschend sei die Behandlung des Themas Marktintegration der Erneuerbaren Energien. Das sogenannte Grünstromprivileg, das bisher einzig erfolgreiche Instrument zur Vermarktung hochwertiger Ökostromprodukte, solle praktisch abgeschafft werden. Kleine und mittlere Ökostrom-Vermarkter seien ohne die Förderung von Qualitätsstromprodukten in Zukunft nicht mehr wettbewerbsfähig. Auch die von Umweltminister Röttgen favorisierte Marktprämie biete keine wirklichen Anreize für Investitionen und führe eher zu erheblichen Mehrkosten für die Stromkunden. Die für alle Solaranlagentypen geplante Einführung des bisher noch nicht erprobten Modells sei eher dazu geeignet, Investoren noch mehr zu verunsichern.
Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft e.V., Bundesverband Erneuerbare Energien
Hier finden Sie alle Beschlüsse des Bundestages vom 30. Juni und 1. Juli 2011

