Energiepolitik: wohin wird der Weg der Photovoltaik in Deutschland führen?
Regierungskoalition ist sich einig – Atomausstieg bis spätestens 2022
Laut vorliegenden Medienberichten hat sich die Regierungskoalition auf ein Datum für den Atomausstieg geeinigt. Bis spätestens 2022 soll der letzte Atommeiler unwiderruflich vom Netz genommen werden. Die meisten deutschen AKWs sollen bereits bis 2021 abgeschaltet werden. Das letzte Jahr bis 2022 ist als Sicherheitspuffer vorgesehen, falls die Energiewende nicht wie geplant vorläuft. Die sieben ältesten Kernkraftwerke und der durch viele Pannen bekannte Atommeiler Krümmel gehen nicht wieder ans Netz. Zur Überbrückung von Engpässen wird eines dieser Kraftwerke in einem Bereitschaftsmodus betrieben. Die sogenannte Revisionsklausel der FDP, die das weitere Aufschieben des Atomausstiegs möglich gemacht hätte, wird nicht in das Gesetz aufgenommen. Die Entscheidung der Regierungskoalition, die in etwa dem ehemaligen rot-grünen Ausstiegsszenario entspricht, orientiert sich an den Empfehlungen der Ethikkommission zur Kernenergie der Bundesregierung.
Atom-Kommissionen weisen auf gravierende Sicherheitsprobleme von Kernkraftwerken hin
Konsens der Ethikkommission zur Kernenergie ist, dass der Ausstieg aus der Atomkraft innerhalb von 10 Jahren, also bis zum Jahr 2021, möglich ist. Der Kompromiss der Kommission zeigt, dass alle Alternativen zum Atomstrom "allesamt weniger Risiken aufweisen". Dem Einsatz von erneuerbaren Energien kommt hierbei eine tragende Rolle zu. Auch wenn die Reaktorsicherheits-Kommission – die zweite Initiative der Bundesregierung – sich in ihrem Bericht nicht zu Empfehlungen durchringen konnte, bescheinigt sie einigen deutschen Atomkraftwerken mangelhaften Schutz gegen Flugzeugabstürze. Sieben der älteren Atomkraftwerke seien nicht oder nur wenig gegen Absturz gesichert.
Entwurf zur Gesetzesnovelle des EEG in den Startlöchern
Parallel zu diesen Aktivitäten liegen erste Handlungsempfehlungen des Bundesumweltministers Norbert Röttgen mit Blick auf die Novellierung des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetzes) vor. Danach soll die Photovoltaik-Förderung beibehalten aber stark vereinfacht werden. Als ein Kernelement wird die Einführung einer Marktprämie für den Handel von Ökostrom an der Strombörse erwogen. Kritik an diesen Plänen des Bundesministers kommt vom BEE (Bundesverband Erneuerbare Energien). Die Bundesregierung beschreite im Grunde keine neuen Pfade und blockiere den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien. Mit der Entscheidung, das so genannte Ökostromprivileg weiter einzuschränken und parallel eine optionale Marktprämie einzuführen, werde eine kostengünstige Marktintegration für Strom aus erneuerbaren Energien erschwert, große Versorgungsunternehmen gegenüber den kleineren Marktteilnehmern bevorzugt und kaum Anreize für technische Fortschritte wie die Schaffung zusätzlicher Speicher geschaffen.
Photovoltaik versus Windkraft?
Aus nahezu allen Konzepten, Berichten und Stellungnahmen der Regierungskoalition wird zudem deutlich, dass die Windenergie gegenüber der Photovoltaik stärker promotet wird. Besonders Offshore-Anlagen stehen im Fokus. Eine einseitige Orientierung auf nur eine Energieform kann sich aber als äußerst ungünstig erweisen. Denn viele voneinander unabhängige Untersuchungen und Berichte von renommierten und einschlägigen Sachverständigen zeigen: die Photovoltaik mit ihren spezifischen Vorzügen ist für eine effiziente Stromversorgung mit erneuerbaren Energien notwendig und muss gemeinsam mit den anderen erneuerbaren Energieträgern einen signifikanten Mengenanteil zur Deckung des Strombedarfs beitragen. So hält beispielsweise das Fraunhofer Institut einen Anteil von 30 Prozent aus Photovoltaik-Anlagen im zukünftigen Strom-Mix für machbar. Die Umstellung auf eine regenerative Energieversorgung mit Solarenergie rechne sich vor allem wirtschaftlich. Prof. Eicke Weber, Sprecher der Fraunhofer-Allianz Energie, betonte außerdem, dass eine Energiewende das Bruttoinlandsprodukt in den kommenden zehn Jahren steigern werde und neue Arbeitsplätze schaffen kann.
Details zu den Handlungsempfehlungen von Bundesminister Norbert Röttgen:
- Die bestehende Degressionsregelung wird beibehalten (neu: regelmäßige halbjährliche Anpassung wie im Jahr 2011)
- Die Vergütungsklassen werden von 4 auf 3 Kategorien reduziert
- Die Eigenverbrauchsregelung wird verlängert aber auf Anlagen bis 100 KW beschränkt.
- Es werden gezielte Maßnahmen zur Netzintegration von Photovoltaik-Anlagen ergriffen
- Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen, die Schutzgebiete der höchsten naturschutzrechtlichen Kategorien sind, erhalten keine Vergütung.
Auf Basis der vorliegenden Entwürfe, Handlungsempfehlungen und der Berichte der beiden Atomenergie-Kommissionen will die Bundesregierung nun im Atomausstiegsgesetz ein konkretes Ausstiegsdatum für die Nutzung der Atomenergie festlegen. Zudem sollen auch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Energiewirtschaftsgesetz, das Netzausbaubeschleunigungsgesetz und das Baugesetzbuch novelliert werden. Der Bundestag soll sich am 30. Juni mit den Gesetzen befassen und der Bundesrat dann am 8. Juli entscheiden.
Quellen: www.tagesschau.de; Bundesumweltministerium; BEE Bundesverband Erneuerbare Energien; Fraunhofer Institut

