Photovoltaikanlagen-Planung: verstärkter Schutz von Dächern gegen Sturmschäden

In Deutschland erhöht sich seit Jahren die Sturmgefahr. Wenn diese immer extremer werdenden Wetterereignisse besonders in den Winterhalbjahren eintreten, müssen Gebäudeversicherer immer häufiger für beträchtliche Sturmschäden aufkommen. Ursache für das Ausmaß der Dachschäden sind die enormen Kräfte des Windsogs an besonders gefährdeten Dachteilen.

In Hinblick auf diesen Sachverhalt hat der Zentralverband des deutschen Dachdeckerhandwerks die Fachinfo „Windlasten auf Dächern mit Dachziegel- und Dachsteindeckungen“ herausgegeben, die am 1. März 2011 in Kraft trat. Die neue Regel legt fest, dass Dachziegel und Dachsteine zum Schutz gegen Windlasten fest verankert werden müssen. Sie gilt für Neubauten und Sanierungsobjekte ab dem 1. März 2011 (Baubeginn). Die Verordnung beinhaltet auch einen Bestandsschutz für alle Gebäude vor diesem Stichtag.

Photovoltaikanlagen-Planung: verstärkter Schutz von Dächern gegen Sturmschäden
Der Verankerungsbereich gilt für den Ortgang (linker und rechter Außenbereich) und die Traufe mit einer Breite von jeweils 1,5 m zur Innenseite.
Jeder einzelne Dachziegel/Dachstein im gesamten betroffenen Bereich soll fest mit der Dachlattung verschraubt bzw. genagelt werden.

Wenn Befestigungen der Photovoltaikanlage in diesen Bereichen des Dachs vorgenommen werden, ist darauf zu achten, dass die Arbeiten in der erforderlichen handwerklichen Qualität ausgeführt werden (siehe ZDVH-Regelwerk). Hausbesitzern oder Hausverwaltern wird empfohlen, sich vor der Projektierung einer Photovoltaik zu erkundigen, ob derartige Sicherungen bereits am Dach vorhanden sind.

 

Das Regelwerk inklusive der Fachinformation zu Windlasten auf Dächern mit Dachziegel- und Dachsteindeckungen ist als CD-ROM, Loseblattwerk, kompletter Ordner oder in Kombination erhältlich und kann bezogen werden über:

Verlagsgesellschaft Rudolf Müller
Stolberger Str. 84, 50933 Köln
Tel.: 0221-5497-120 oder 213, Fax: 0221-5497-130
E-Mail: service@rudolf-mueller.de; Internet: www.dachdecker-regelwerk.de