Flexible Kürzung der Photovoltaik-Förderung: Bundestagsbeschluss von Bundesrat jetzt bestätigt
Die Förderung von Solarstrom kann nun ab dem 1. Juli 2011 um weitere 3 bis 15 Prozent abgesenkt werden. Die Anpassung der Photovoltaik-Förderung wird nur dann wirksam, wenn eine bestimmte Höhe an Zubau von Fotovoltaik-Leistung für dieses Jahr prognostiziert wird. Dieser Änderung des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetzes), die von der Solarwirtschaft mitgetragen wird, hat der Bundesrat am 18. März nach dem Beschluss des deutschen Bundestags vom 24. Februar 2011 zugestimmt.
Grundlage für die Berechnung der möglichen Förderkürzung ist das Photovoltaik-Marktwachstum in den Monaten März bis Mai dieses Jahres. Wenn ein Zubau von hochgerechnet weniger als 3,5 Gigawatt peak für 2011 vorausgesagt wird, erfolgt die Anpassung der Fördersätze erst wie ursprünglich geplant zum Jahresanfang 2012.
Günther Cramer, Präsident des BSW-Solar (Bundesverbandes Solarwirtschaft), erklärte."Diese Regelung hält Klima- und Verbraucherinteressen im Einklang. Die vorgezogene, vom Zubau abhängige Anpassung der Solarförderung wird dazu beitragen, dass sich der deutsche Photovoltaik-Markt auf einen jährlichen Zubau von 3 bis 5 Gigawatt einpendeln wird und damit die Umlage für Solarstrom auf rund 2 Cent pro Kilowattstunde begrenzt werden kann."
Die Gesetzesänderung wird voraussichtlich am 18. März im Rahmen des Europaanpassungsgesetzes Erneuerbare Energie (EAG EE) den Bundesrat passieren.
Mehr Information zur aktuell gültigen Förderung von Solarstrom (Photovoltaik) nach EEG

