Photovoltaik: Bundeskabinett beschließt maßgebliche Neuregelungen zum EEG
- Einigung auf unterjährige Kürzung der Einspeisevergütung von bis zu 15 Prozent
- Vertrauensschutz für das Grünstromprivileg
- Einspeisemanagement für Großanlagen über 100 kWp
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, den 2. Februar 2010, die sogenannte Formulierungshilfe mit maßgeblichen Änderungen der Rahmenbedingungen der Photovoltaik in Deutschland beschlossen. Das Regierungsorgan billigte die gemeinsam mit dem BSW-Solar (Bundesverband für Solarwirtschaft) abgestimmte vorgezogene Kürzung der EEG-Einspeisevergütung, nahm Bezug auf die geplante Begrenzung des Grünstromprivilegs und beschloss die Einführung eines Einspeisemanagements für große Solaranlagen. Unabhängig von diesen Festlegungen wird die EEG-Novelle in diesem Jahr noch einmal auf den Prüfstand kommen.
EEG-Einspeisevergütung wird vorgezogen
Die erst zum Jahresende geplante Kürzung (Degression) der Einspeisevergütung für Photovoltaik-Strom soll vorgezogen werden und bei entsprechender Marktentwicklung schon zu den folgenden Terminen in Kraft treten:
- für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zum 1. September 2011
- für alle übrigen Photovoltaik-Anlagen zum 1. Juli 2011.
Der Bemessungszeitraum für diesen Teil der Degression sind die Monate März, April und Mai 2011. Die Bundesnetzagentur wird anhand der Anlagenmeldungen den Zubau in diesen Monaten für das Jahr 2011 hochrechnen. Außerdem soll ein weiterer Degressionsschritt von 3 Prozent bei Überschreitung eines Photovoltaik-Zubaus von 7.500 MW eingeführt werden. Die Absenkung zum 1. Juli 2011 kann damit bis zu 15 Prozent betragen. Die Gesamtdegression zum 1. Januar 2012 entspricht zusammen mit der vorgezogenen Degression maximal 24 Prozent.
Bundesumweltministerium rudert beim Grünstromprivileg zurück
Der ursprüngliche Plan, die Begrenzung des sogenannten Grünstromprivilegs bereits zum 1. Juli 2011 einzuführen, wurde fallen gelassen. Das Adhoc-Manöver stieß in der Energiewirtschaft – unter anderem bei Bundesverband der Erneuerbaren Energien – auf breite Kritik.
Das Prinzip der Grünstromvermarktung ist auf der Ebene der Stromversorgungsunternehmen ein gezielter Anreiz, die erneuerbaren Energien in den Strommarkt in Deutschland zu integrieren. Stromversorger, die an Endverbraucher liefern, werden von der EEG-Umlage befreit, wenn mehr als 50 Prozent des vertriebenen Stroms aus EEG-Stromerzeugungsanlagen stammt. Der wirtschaftliche Vorteil betrug im Jahr 2010 2 Cent/kWh, in 2011 schon 3,5 Cent/kWh. Der ursprüngliche Vorschlag, den wirtschaftlichen Vorteil bereits zur Jahresmitte auf 2 Cent/kWh zu begrenzen, wird jetzt erst zum 1. Januar 2012 im Zusammenhang mit der EEG-Novelle eingebracht.
Das Grünstromprivileg ist besonders für mittelständische Stromvertriebe ein wichtiges marktwirtschaftliches Element, da sie mit einem kleineren Kundenstamm eher als große Unternehmen in der Lage sind, die maßgebliche Grenze von 50-Prozent EEG-Strom zu überschreiten.
Verpflichtung zum Einspeisemanagement für Photovoltaik-Großanlagen wird als notwendig angesehen
Gegenstand des Kabinettbeschlusses war auch das Thema Netzsicherheit. Spätestens bis zum 1. Januar 2012 soll eine gesetzliche Regelung gefunden werden, um Photovoltaikanlagen mit einer Kapazität von mehr als 100 kWp in das Einspeisemanagement einzubeziehen. Anlagen dieser Dimension können danach in Fällen von Netzschwankungen ferngesteuert runter geregelt werden. Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle begrüßt die Entscheidung: "Angesichts des Photovoltaik-Booms wird es immer dringlicher, dass bei drohenden Netzengpässen die Einspeisung von PV-Strom in das Stromnetz abgeregelt werden kann. Sonst müssen wir bei sonnigem Wetter einen Netzausfall befürchten." Auch vor dem 1. Januar 2012 errichtete Photovoltaikanlagen sollen für das Einspeisemanagement verpflichtet werden, erhalten dafür aber eine kurze Übergangsfrist.
Die vom Bundeskabinett beschlossene Formulierungshilfe wird als Nächstes an die Koalitionsfraktionen weitergeleitet. Der Änderungsentwurf wird gemeinsam mit dem "Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien“ (EAG EE) das parlamentarische Verfahren weiter durchlaufen. Eine Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich.
Lesen Sie auch unseren Bericht zur neuen Mittelspannungsrichtlinie für Photovoltaik-Großanlagen

