Neue Richtlinien für Photovoltaik-Großanlagen im Mittelspannungsnetz
Die erneuerbaren Energien wurden in den letzten Jahren stark ausgebaut. Damit wächst auch die Bedeutung von Photovoltaikanlagen in den Stromversorgungsnetzen. Die Netzstabilität soll erhöht und die Integration von Stromerzeugungsanlagen verbessert werden. Welche Anforderungen sich daraus für große Solarstromanlagen und deren technische Komponenten ergeben, beschreibt die technische Richtlinie „Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz“ des BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft). Eine wichtige Funktion zur Stabilisierung der Netze haben die Wechselrichter, die den von Solarmodulen erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom umwandeln und in das Stromnetz einspeisen. Viele Hersteller dieser wichtigen Photovoltaik-Komponenten haben sich schon auf die neue Situation eingestellt.
Die wichtigsten Änderungen für Photovoltaikanlagen, deren Leistung 100 kWp übersteigt und die in das Mittelspannungsnetz einspeisen:
- Ab dem 01.01.2011 sind auch Photovoltaikanlagen, die vor dem 01.01.2009 (Datum der Inbetriebnahme) ans Netz gegangen sind, mit einer Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung nachzurüsten (EEG §66 Abs. 1). Bislang galt die Pflicht zum Erzeugungsmanagement nur für Anlagen, die ab dem 01.01.2009 in Betrieb genommen wurden (EEG §6 Abs. 1).
- Weiterhin ist für Photovoltaik-Anlagen, die ab dem 01.04.2011 (Datum der Inbetriebsetzung) in Betrieb gehen, ein sogenanntes Einheitenzertifikat vorgeschrieben. Dieses bildet die Basis für das ebenfalls erforderliche Anlagenzertifikat, das für große Solaranlagen ab 1 MVA (Megavoltampere) oder 2 km Entfernung zum Netzeinspeisepunkt von den Verteilnetzbetreibern (VNB) eingefordert werden kann.
Mit dem Nachweis der Zertifizierungen wird belegt, dass eine Photovoltaikanlage und deren Bauteile die technischen Voraussetzungen für eine vollständige dynamische Netzstützung (auch FRT = Fault Right Through) erfüllt:
- Für eine erfolgreiche Spannungshaltung ist eine ausreichende Bereitstellung von Blindleistung bei Netzstörungen erforderlich.
- Die Erzeugungsanlage darf sich bei Auftreten von Netzfehlern nicht vom Netz trennen. Zusätzlich wird die Netzspannung durch Einspeisung eines Blindstroms gestützt. Nach Behebung des Fehlers setzen die Wechselrichter ihren Einspeisebetrieb fort.
Ferngesteuerte Leistungsreduzierer gibt es als Standalone-Gerät oder als integrierte Lösungen bereits kombiniert in Datenloggern. SMA hat die Power Reducer Box entwickelt, die das Einspeise- bzw. Netzsicherheitsmanagement realisiert. Über die vorhandene Technik zur Anlagenkommunikation werden entsprechende Steuerbefehle an die Wechselrichter übermittelt.
Die dynamische Netzstützung wird bereits von Wechselrichtern verschiedener Hersteller geleistet. SMA erfüllt mit seinen Produktfamilien Sunny Tripower und Sunny Central der CP-Baureihe bereits heute die vollständigen Anforderungen der Mittelspannungsrichtlinie.
Für das Ausstellen von Einheiten- und Anlagenzertifikaten ist die Prüfung durch ein akkreditiertes Prüfinstitut bzw. die Zertifizierung durch einen akkreditierten Zertifizierer notwendig. Derzeit gibt es nur wenige Zertifizierungsstellen wie z. B. die deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS / www.dakks.de) oder die FGH (www.fgh.rwth-aachen.de).
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