Wem gehört (denn eigentlich) die Sonne?

Wie die Financial Times berichtete, hat sich eine spanische Staatsbürgerin im November über einen Notar das Eigentumsrecht an der Sonne gesichert. Die neue „Sonnenkönigin“ beabsichtige, aus den Einnahmen für die Nutzung der Sonnenstrahlung den angeschlagenen spanischen Staatshaushalt zu sanieren. Nur einen kleinen Anteil von 10 Prozent wolle sie für sich selbst beanspruchen.

Nur ob die neue stolze Besitzerin der Sonne über die gesamten rechtlichen Konsequenzen nachgedacht hat? Denn Eigentum verpflichtet auch! Für die neue Eigentümerin der Sonne könnten Forderungen für Schäden auf sie zukommen, die die Sonnenstrahlung oder Sonnenstürme auf der Erde verursachen, wie zum Beispiel Hauterkrankungen, Hitzeschläge, Sonnenblitze, Sturmfluten, Dürren und andere Wetterextreme. Das könnte in der Bilanz viel teurer werden als die Erlöse letztendlich hergeben.

Die Frage ist nur, warum nicht schon vorher jemand auf diese Idee gekommen ist. Rechtlich gesehen ist der Vorgang zweifelhaft. Eine ähnliche Debatte wurde bereits bei den Mondgrundstücken geführt. Wie man schon in juristischen Einführungsvorlesungen lernt, kann sich kein Staat das Eigentum an einem Planeten aneignen oder an einen seiner Staatsbürger übertragen. Und ein Recht, das man selbst nicht besitzt, kann man keinem anderen übertragen.

Es muss also niemand, der die Sonne privat oder gewerblich nutzt, befürchten, dass in Zukunft dafür Gebühren zu entrichten sind. Die Sonnenstrahlung, deren Energie die Photovoltaik in umweltfreundlichen Solarstrom umwandelt, bleibt wie die Luft und wie das Wasser der Flüsse und Seen für alle Bürger dieser Erde ein kostenloses und kostbares Gut.