Zukünftig keine Baugenehmigung für Photovoltaikanlagen in Sachsen

Ein Gesetzentwurf der sächsischen Staatsregierung, veröffentlicht am 22. Oktober 2010, sieht eine Änderung der Landesbauordnung vor. Danach soll für die Errichtung einer Photovoltaik keine Baugenehmigung mehr erforderlich sein. Das soll auch dann gelten, wenn der selbst erzeugte Solarstrom vollständig in das Stromnetz eingespeist wird. Bisher können Solarstromanlagen nach der aktuell gültigen Bauordnung in Sachsen nur dann ohne Baugenehmigung gebaut werden, wenn der Strom der Photovoltaikanlage nicht ins Netz geleitet wird.

Hauseigentümer und Investoren, die eine Fotovoltaikanlage planen, werden dann generell von dem baurechtlichen Genehmigungsverfahren freigestellt. Das wird den Planungsprozess für Photovoltaik-Anlagen erheblich verkürzen. Mit diesem Gesetz setzt die Landesregierung von Sachsen die "Erneuerbare Energien" Richtlinie der Europäischen Union um.

Interessierte können sich bis zum 1. Dezember 2010 zu dem vorgelegten Gesetzesentwurf äußern. Auch der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) erarbeitet und adressiert seine Stellungnahme an die Sächsische Staatsregierung.
Stellungnahmen können an die folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden: Bautechnik-Bauordnungsrecht@smi.sachsen.de

Den Gesetzentwurf und die Begründung der Landesregierung finden Sie im Internet: www.bauen-wohnen.sachsen.de/bauordnung.htm