Wegweisendes Urteil: Umweltschutz erhält Vorrang vor dem Denkmalschutz
Zwei Eigentümer eines denkmalgeschützten Hauses haben das Gericht angerufen, um für die Genehmigung für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach ihres Wohnhauses zu streiten. Das zuständige Denkmalschutzamt hatte für das Bauvorhaben keine Genehmigung erteilt. Nun sprach das Berliner Verwaltungsgericht zugunsten der beiden Kläger Recht.
Die erforderliche denkmalschutzrechtliche Genehmigung sei nach Auffassung der Kammer zu erteilen, wenn Gründe des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen. Die beabsichtigte Montage der Solaranlage auf dem Dach des besagten Wohnhauses sei im Sinne des Denkmalschutzrechtes eine genehmigungspflichtige Maßnahme. Das „Schutzobjekt“ erfahre durch die geplante Baumaßnahme nur eine geringfügige Beeinträchtigung. Der im Grundgesetz verankerte Umweltschutz führe schließlich dazu, dass Einschränkungen im Erscheinungsbild eines Denkmals unter dem Gesichtspunkt Energieeinsparung eher hinzunehmen seien.
Das Gericht verwies in seiner Begründung auch auf die Leitlinien der Landesdenkmalpfleger, da „die Erlebbarkeit der Dachlandschaft … in einer Weise berührt, die eine vertiefte Prüfung erforderlich erscheinen lasse“. Das Haus, welches in der Denkmalliste Berlin eingetragen ist, gehört zu dem insgesamt denkmalgeschützten Ensemble „Am Fischtalgrund“, einem Teil der Siedlung, in welcher die Wohnhäuser mit steilen Satteldächern (45 Grad) aus roten Ziegeln bedeckt sind. Die Schutzwürdigkeit der Häuser wurde von den Klägern nicht in Frage gestellt.
In der Entscheidung des Gerichtes überwog „der Aspekt der Stärkung erneuerbarer Energien bei der erforderlichen Interessenabwägung“. Der Denkmalschutz hat in Deutschland einen relativ hohen Stellenwert. Vertreter der Immobilienbranche halten dieses Gerichtsurteil für wegweisend. Man rechnet nun mit weiteren Klagen gegen Denkmalschutzämter.
Weiterführende Infos zum Thema finden Sie hier:
Leitlinien der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der BRD, Arbeitsblatt 37: „Solaranlagen und Denkmalschutz“
Siedlung am Fischtalgrund (bei Wikipedia.de)

