Optimaler Schutz bei Arbeiten auf Dächern
Sowohl auf Flachdächern (kleiner 20 Grad Neigung) wie auf geneigten Dächern (größer 20 Grad Neigung) besteht auch bei kurzfristigen Dacharbeiten erhöhte Absturzgefahr. Bereits bei der Planung und Kalkulation von Photovoltaikanlagen sind eine sorgfältige Prüfung der Bedingungen vor Ort und die Auswahl der geeigneten Schutzmaßnahmen notwendig. Der ausführende Handwerksbetrieb ist hier federführend und sollte beispielsweise auch den Gerüstbauer beauftragen und dessen Arbeit überwachen.
Alle Arbeiten für Schutzmaßnahmen sollten als fester Bestandteil des Angebots betrachtet werden. Meistens macht dieser Posten nur einen geringen Kostenanteil des Gesamtangebots aus.
Wesentliches Element des Arbeitsschutzes ist die Unterweisung. Jeder Mitarbeiter, der auf dem Dach arbeitet, sollte vor Beginn über die vorgeschriebenen Verhaltensweisen im persönlichen Gespräch detailliert informiert werden.
Damit die Montage von Photovoltaikanlagen auf Dächern fachgerecht und sicher ausgeführt wird, haben die vorbereitenden Maßnahmen einen wesentlichen Einfluss. Nur durch eine Inaugenscheinnahme vor Ort – wenn möglich durch einen Sachkundigen – können alle Bedingungen wie zum Beispiel die Begehbarkeit des Dachs geprüft und beurteilt werden.
Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung bestimmt, welche der zur Verfügung stehenden Maßnahmen zum Einsatz kommen. Dazu gehören Absturzsicherungen wie Gerüste und Fangnetze, stützende Konstruktionselementen bei nicht trittfesten Dachteilen oder die persönliche Schutzausrüstung (kurz: PSAgA) des Mitarbeiters gegen Absturz.
Jegliches Arbeiten an Asbestzementplatten ist grundsätzlich verboten. Wenn die asbesthaltigen Bauteile entfernt werden sollen, muss eine Spezialfirma beauftragt werden.
Die Berufsgenossenschaft „Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse“ hat kompakte Infos zum Thema Arbeitschutz bei Dacharbeiten herausgegeben:
- Sichere Montage von Thermosolar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern
- Gefährdungen bei der Montage von Photovoltaikanlagen
Die Kontaktdaten zur Bestellung der Unterlagen finden Sie im Internet: www.bgetem.de

