Energiekonzept 2050 von Bundeskabinett beschlossen

Am 28. September 2010 hat die Bundesregierung in einer Kabinettssitzung ihr kontrovers diskutiertes Energiekonzept beschlossen. Insgesamt neun Kapitel des Konzepts beschreiben die Grundlage für die Energiepolitik der nächsten 40 Jahre. Neben Zielen zur CO2-Reduzierung und Energieeffizienz sieht es das Energiekonzept vor, den Anteil der Erneuerbaren am Energieverbrauch auf 60 Prozent und am Stromverbrauch sogar auf 80 Prozent zu steigern.

Neu ist das 10-Punkte-Sofortprogramm, das bis Ende 2011 umgesetzt werden soll. Es enthält ein erstes Gesetzesvorhaben und Initiativen der Bundesregierung. Damit sollen „wichtige Anreize“ zum Beispiel zur Errichtung neuer Speicherkapazitäten in Deutschland gesetzt werden.

Seit dem ersten Entwurf von Anfang September wurden zwischenzeitlich Änderungen eingearbeitet, welche einen weiteren Rückschlag für die Ziele einer umwelt- und klimafreundlichen Politik bedeuten.

  • Trotz breiter Kritik von Parteien, Umweltorganisationen und der Bevölkerung bleiben die Verlängerung der Restlaufzeiten der Atomkraftwerke und die Einführung der CCS-Technologie für Kohlkraftwerke.
  • Die letzte Änderung des EEG im Juli 2010 hat bereits die neue Richtung zu einem verstärkt "kosteneffizienten" und "marktorientierten" Ausbau der erneuerbaren Energien vorgegeben. Auch bei der bevorstehenden EEG-Novelle soll diese Zielrichtung insbesondere beim Eigenverbrauch weiter verfolgt werden.
    Geplant ist die Einführung einer optionalen Marktprämie für Anlagenbetreiber. Diese sollen zwischen der festen EEG-Vergütung oder der Möglichkeit, den Strom direkt zu verkaufen, wählen können. Im letzten Fall wird zusätzlich zu den Markterlösen eine Marktprämie gezahlt.
    Weiterhin ist ein so genannter Stetigkeitsbonus für virtuelle Kraftwerke geplant. Virtuelle Kraftwerke sind eine Zusammenschaltung von dezentralen Anlagen, die unabhängig von Sonneneinstrahlung oder Wind gleichmäßig Strom erzeugen können.
    Ingesamt fehlen aber konkrete Finanzierungszusagen für das Marktanreizprogramm.
  • Der Schwerpunkt des geplanten Netzausbaus liegt hauptsächlich auf den Übertragungsnetzen. Die für die Photovoltaik so wichtigen Verteilnetze werden stark vernachlässigt.
  • Der Fahrplan für die Gebäudesanierung im Wärmebereich bleibt unkonkret und das vorhandene Potenzial wird nicht ausgeschöpft. Es soll trotz fehlender Grenzwerte der Primärenergiebedarf im Gebäudebestand bis 2050 um 80 Prozent stufenweise verringert werden.

Der Bundesverband der Solarwirtschaft kritisiert, dass das vorgelegte Energiekonzept weit hinter seinen Möglichkeiten zurück bleibe. Viele der Maßnahmen seien zu unkonkret beschrieben. Wichtige Themen beschränkten sich auf „Prüfaufträge“.  Vom groß angekündigten "Marshallplan zum Umbau der Energiewirtschaft" sei nun nach nochmaliger Korrektur nicht mehr viel übrig geblieben. Der BSW-Solar werde sich in den kommenden Monaten intensiv in die gesetzliche Umsetzung des Energiekonzepts einbringen.