Nur eingebaute Teile einer Photovoltaik-Anlage sind versichert

Der Diebstahl von noch nicht eingebauten Teilen einer Photovoltaik-Anlage vom Balkon ist nicht über die Gebäudeversicherung versichert. Ein Hausbesitzer hatte auf seinem Balkon Bauteile der zu montierenden Photovoltaik-Anlage gelagert. Von dort wurden sie ihm gestohlen und er wird nun wohl auf den entstandenen Kosten sitzen bleiben. Denn die noch nicht eingebauten Module sind weder Bestandteil des Gebäudes noch versichertes Zubehör, entschied das Landgericht Hannover (AZ: 8 O 242/09).
Auch die Hausratversicherung muss keinen Schadenersatz leisten: Um für den Schaden aufzukommen, fehlte es hier an der Gebäudebezogenheit. Denn ein Balkon, der dicht über der Erde angebracht ist und von außen ohne Hindernisse begangen werden kann, kann nicht als versicherter „Raum eines Gebäudes“ im Sinne der Versicherungsbedingungen angesehen werden, wie die Richter ausführten. Hausbesitzer sollten also die Bauteile für ihre geplanten Photovoltaik-Anlagen sicher lagern und Dieben keine Chance bieten, da die Solarstromanlagen erst Versicherungsschutz genießen, wenn sie montiert sind. Um den Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten ist eine Inbetriebnahme der Anlage nicht zwingend erforderlich.