Solarenergie-Förderverein (SFV) rät zu vorläufiger Inbetriebnahme

Der unabhängige Solarenergie-Förderverein (SFV) rät im Hinblick auf die Frage nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer Photovoltaik-Anlage zu folgender Vorgehensweise: „Da jedes einzelne Solarmodul nach dem Gesetzeswortlaut eine Anlage darstellt, müssen alle Module der Anlage technisch betriebsbereit sein und – wenn auch nur für kurze Zeit – Strom erzeugt haben. Die Inbetriebsetzung der Solarmodule kann jeweils einzeln oder in ihrer Gesamtheit erfolgen. Sollte noch kein Wechselrichter vorliegen, ist auch eine Inbetriebsetzung im Gleichstrombereich denkbar. Im EEG ist im Zusammenhang mit der Inbetriebsetzung der Anlage nicht erwähnt, dass sie im Wechselstrombereich erfolgen muss. Wir empfehlen deshalb in jedem Fall, die kurzzeitige Inbetriebsetzung der Solarmodule auf den Weg zu bringen und im Beisein von Zeugen – beispielsweise einem Elektroinstallateur – zu protokollieren. Wozu der Strom verwendet wird, ist nach EEG nicht bestimmt. Sollte diese Art der Inbetriebsetzung einer späteren rechtlichen Überprüfung nicht standhalten, so haben Anlagenbetreiber zumindest keine Chance ausgelassen, die höhere Einspeisevergütung zu erhalten.“ Aktuelle Informationen dazu unter www.sfv.de/artikel/vorgehensweise_zur_inbetriebnahme_von_pv-anlagen.htm