EEG-Clearingstelle zu „Inbetriebnahmezeitpunkt bei Photovoltaik-Anlagen

Für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gibt es schon seit Oktober 2007 eine Clearingstelle. Eingerichtet wurde sie vom Bundesumweltministerium mit dem Ziel, Streitigkeiten und Anwendungsfragen im Bereich des EEG zu klären und damit die Anwendung des Gesetzes zu erleichtern. An die EEG-Clearingstelle können sich alle, die Pflichten oder Rechte aus dem Erneuerbare Energien Gesetz haben (Anlagenbetreiber, Netzbetreiber, u.a.), wenden. Die Clearingstelle soll als Anlaufstelle bei konkreten Problemen und Streitfragen des EEG dienen und Empfehlungen zu abstrakten Rechtsfragen des Gesetzes geben, um Streitigkeiten vorzubeugen. Die Dienstleistungen der EEG-Clearingstelle sind kostenlos. Anlagenbetreiber, deren Photovoltaik-Anlage noch vor dem 1. Juli 2010 in Betrieb genommen werden soll, sollten sich die Adresse der Clearingsstelle (www.clearingstelle-eeg.de) besonders gut merken: Zum 15. Juni 2010 will sie eine Stellungnahme zur Frage „Wann ist eine Anlage zur photovoltaischen Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie im Sinne des § 3 Nr. 5 EEG2009 in Betrieb genommen ?“ abgeben. Spätestens dann ist hoffentlich klar, ob eine vorläufige Inbetriebnahme wie von den Netzwerkbetreibern und dem unabhängigen Solarenergie-Förderverein vorgeschlagen, für die Berechnung der Einspeisevergütung Bestand hat.