Inbetriebnahme von Photovoltaik-Anlagen vor dem 1. Juli 2010
Auch wenn die vom Bundestag beschlossene Gesetzesnovelle zur Absenkung der Einspeisevergütung zum 1. Juli 2010 nun vorläufig gestoppt wurde, weil der Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen hat, sollten Anlagenbetreiber diesen Stichtag doch nicht ganz aus den Augen verlieren. Die Bundesregierung ließ bereits verlauten, dass die Kürzungen – die sicher kommen werden, derzeit wird vor allem nochmals über ihre Höhe verhandelt – auch rückwirkend greifen können. Für zahlreiche Anlagenbesitzer ist jedoch schon in den letzten Wochen die Frage aufgetaucht, wie sie ihre Photovoltaik-Anlage möglichst noch vor dem 1. Juli 2010 ans Netz bringen können. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Frage des Zeitpunkts der Inbetriebnahme der Anlage. Laut § 3 Nr. 5 EEG 2009 ist immer dann von einer Inbetriebnahme auszugehen, wenn eine „erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung ihrer technischen Betriebsbereitschaft“ erfolgt ist. Auch einige Netzbetreiber werden derzeit mit der Frage, was genau unter dem „Zeitpunkt der Inbetriebnahme“ zu verstehen ist, bombardiert. E.ON Thüringer Energie AG beispielsweise schreibt dazu: „Im Sinne des EEG ist die Inbetriebnahme die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung ihrer technischen Betriebsbereitschaft. Unseres Erachtens ist eine erstmalige Inbetriebnahme rechtlich auch ohne Netzanschluss möglich, sofern die dauerhafte technische Betriebsbereitschaft der Anlage hergestellt und danach die Inbetriebsetzung, d. h. die tatsächliche Stromerzeugung durch das Solarmodul erfolgt ist. Zur Sicherstellung des Inbetriebnahmejahres müssen nach unserer derzeitigen Auffassung daher alle Solarmodule der Anlage technisch betriebsbereit und – wenn auch nur für kurze Zeit – Strom erzeugt haben.“ Derzeit befasst sich die neutrale EEG-Clearingstelle mit der Frage nach dem „Inbetriebnahmezeitpunkt bei Photovoltaik-Anlagen unter dem EEG 2009“. Sie will noch im Juni 2010 eine Stellungnahme dazu abgeben.

