Bundesrat stoppt EEG-Novelle – vorläufig

Die Hängepartie geht weiter: Mit den Stimmen der ostdeutschen- und SPD-geführten Länder hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 4. Juni 2010 die Umsetzung der Gesetzesnovelle zur Förderung der Photovoltaik vorläufig gestoppt und die Anrufung des Vermittlungsausschusses beschlossen. Geplant war zum 1. Juli 2010 die Förderung von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern um 16 Prozent zu kürzen. Für Solarstromparks auf Freiflächen sollte die Kürzung 15 Prozent und für Anlagen auf Konversionsflächen 11 Prozent betragen. Für Solarstrom-Anlagen auf Ackerflächen war gar keine Vergütung mehr vorgesehen. Jetzt ist die von CDU/CSU und FDP zur Jahresmitte beschlossene Förderkürzung gestoppt – allerdings nur vorläufig, denn der Bundesrat ist nicht zustimmungspflichtig und kann das Verfahren damit nicht komplett stoppen. Die Länderkammer drängt nun vor allem darauf, dass die Kürzungen geringer ausfallen als in dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz: höchstens zehn Prozent soll die Absenkung betragen, weil sonst die Wettbewerbsfähigkeit der Branche gefährdet werde. Das Gesetz kann nun voraussichtlich nicht wie geplant in Kraft treten. In Kreisen der Bundesregierung hieß es aber, die Kürzungen könnten auch rückwirkend greifen. Nach dem Vermittlungsausschuss muss sich der Bundesrat ein zweites Mal mit dem Vorhaben befassen. Sollte der Bundesrat dann später erneut gegen den Gesetzentwurf stimmen, könnte er vom Bundestag mit der absoluten Mehrheit wieder überstimmt werden.