Kabinett stimmt neuer Vergütung für Solarstrom zu
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 3. März 2010 die Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es nach Angaben des Bundesumweltministeriums, einen dynamischen Ausbau der Solarenergie bei gleichzeitig sinkenden Vergütungen und damit Kosten sicherzustellen. Die Formulierungshilfe wird nun von den Regierungsfraktionen in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Bundesumweltminister Norbert Röttgen bescheinigt der Solarenergie zwar, „zentraler Zukunftsmarkt“ zu sein, in dem „Deutschland weiterhin stark sein soll“ und der „viele hochwertige Arbeitsplätze“ schaffe. Dennoch bezeichnet er den Markt als „überfördert“. Daher soll die künftige Vergütung für Solarstrom an die aktuelle Marktentwicklung angepasst werden: Für Dachanlagen würde laut dem Entwurf die Vergütung in diesem Jahr zusätzlich einmalig um 16 Prozent sinken, bei Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen einmalig um 11 Prozent und bei sonstigen Flächen um 15 Prozent. Die Zielmarke für das jährliche Ausbauvolumen wird von 1.700 Megawatt auf 3.500 Megawatt nahezu verdoppelt. Gleichzeitig soll die jährliche Absenkung der Vergütung (Degression) stärker an das Marktwachstum angepasst werden: Wird das Ausbauziel von jährlich 3.500 Megawatt überschritten, sinken die Vergütungssätze zum Jahresende 2010 um 2 Prozent und im Jahr 2011 um 3 Prozent pro 1.000 Megawatt zusätzlichem Ausbauvolumen über den im EEG regulär vorgesehenen Degressionssatz von 9 Prozent hinaus. Unterschreitet das Marktwachstum die Untergrenze von 2.500 Megawatt, sinken die Vergütungssätze langsamer. Darüber hinaus soll der Eigenverbrauch von Strom aus Photovoltaik-Anlagen künftig stärker gefördert werden. Privathaushalte, die ihren Solarstrom selbst verbrauchen, gewinnen künftig acht statt drei Cent pro Kilowattstunde. Die Regelungen sollen zum 1. Juli 2010 in Kraft treten.

