Studie: Kosten für Fotovoltaik & Co halten sich in Grenzen

Welche kurz- und mittelfristigen Auswirkungen hat die zum 1. Januar 2009 in Kraft tretende Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auf Vergütungen, Strompreise sowie eine Reihe weiterer Parameter? Das hat das Institut für neue Energien (IfnE, Teltow) im Auftrag des Bundesumweltministeriums (BMU) berechnet. Ein Ergebnis ist, dass sich die Kosten für den durch das EEG vorangetriebenen Ausbau der regenerativen Stromerzeugung in Deutschland für den einzelnen Stromkunden in Grenzen halten. Die im EEG angelegte Abschmelzung der Vergütung (Degression) sowie voraussichtlich weiterhin deutlich steigende Kosten der fossilen Stromerzeugung sorgen nach Angaben des BMU dafür, dass Strom aus erneuerbaren Energien zunehmend frei vermarktbar wird und die Mehrkosten des EEG kontinuierlich sinken. Nach dem Gutachten liegt die EEG-Umlage 2030 nur noch bei 0,2 Cent/kWh. Deutlich wird in der Untersuchung darauf hingewiesen, dass die – in der Öffentlichkeit noch meist dominierende – Betrachtung der EEG-Differenzkosten allein noch keine belastbare ökonomische Bewertung der erneuerbaren Stromerzeugung ermögliche. Hierfür seien unter anderem auch wesentliche Nutzenwirkungen des EEG zu betrachten. Einige hiervon werden in der Studie exemplarisch untersucht: So erspart die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien der deutschen Volkswirtschaft fossile Energieimporte sowie externe Kosten, jeweils in Milliardenhöhe.