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EEG ist keine staatliche Subvention

Einer der „Väter“ des am 25. Februar 2000 vom Bundestag verabschiedeten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), Dr. Hermann Scheer, Präsident von EUROSOLAR e.V. und Mitglied des deutschen Bundestages, widersprach in seiner Bundestagsrede zum zehnjährigen Bestehen des EEG der wiederholten Behauptung, die gesetzliche Einspeisevergütung sei eine „Subvention“. Dieser vorwurfsvoll verwendete Begriff sei falsch, „denn die öffentlichen Kassen sind gar nicht involviert“. Bei der garantierten Einspeisevergütung handele es sich um eine „Kaufpflicht“ aller Stromkunden, die im zwingenden öffentlichen Interesse liege (nämlich dem Umstieg auf Erneuerbare Energien). Eine überwiegende Mehrheit der Bundesbürger, so eine jüngst veröffentlichte Forsa-Umfrage, wollen das auch: 71 Prozent der Befragten sind bereit, über ihre Stromrechnung einen signifikanten Beitrag für den Ausbau der Photovoltaik zu leisten. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz mit all dem, was es bewirkt hat, ist nach Ansicht Scheers die Voraussetzungen, dass künftig tatsächlich von einem Energiemarkt geredet werden kann. „Markt heißt nicht: Wenige Anbieter oder gar nur einen Monopolisten mit Millionen Kunden, sondern Markt heißt: Möglichst viele Anbieter.“ Wenn es aus ökologischen und weiteren gesellschaftlichen Überlegungen politisches Ziel bleibe, auf Erneuerbare Energien umzusteigen, müsse ein Ausgleich gegenüber der hochkonzentrierten und hochprivilegierten herkömmlichen Energieversorgung geschaffen werden, sagte Scheer weiter. „Dann bedarf es zur Herstellung von Marktgleichheit einer gesonderten Privilegierung Erneuerbarer Energien.“