EEG Erneuerbare-Energien-Gesetz ab 1. April 2012 – Degression der Solarstrom-Einspeisevergütung

Verstetigung der Degression (Absenkung) der EEG Einspeisetarife

Ab dem 1. Mai 2012 werden die Vergütungssätze für Solarstrom monatlich um 1 Prozent gegenüber dem vorangegangenen Monat abgesenkt. Dies entspricht einer jährlichen Absenkung (Degression) der Einspeisetarife von insgesamt ca. 11,4 Prozent (Basisdegression) – vorausgesetzt der Zubau weiterer Photovoltaik-Solaranlagen bewegt sich im Zielkorridor.

Wichtige Neuerung: Bei der neuen Regelung des „atmenden Deckels“ für die EEG-Solarstrom-Vergütung gilt: wenn der Zielkorridor deutlich unterschritten wird, wird die Degression ausgesetzt oder sogar erhöht.

Übersicht der prozentualen Degressionsschritte (abhängig vom Zubau von Photovoltaik-Solaranlagen)

Stufen Prozentschritte Absenkung pro Monat
(gültig für 3 Monate)
Maximale Absenkung pro Jahr
(mit Zinseffekten)
ab 7.500 MW + 0,3 PP 2,8 % 29 %
ab 6.500 MW + 0,3 PP  2,5 %  26 %
ab 5.500 MW + 0,4 PP  2,2 %  23 %
ab 4.500 MW + 0,4 PP  1,8 %  19 %
ab 3.500 MW + 0,4 PP  1,4 %  15 %
Zubaukorridor:
2.500 bis 3.500 MW
1 %  1 %  11,4 %
 ab 2.000 MW  - 0,25 PP  0,75 % 9 %
 ab 1.500 MW  - 0,25 PP 0,5 %  6 %
 ab 1.000 MW  - 0,5 PP  0 % 0 %
 bis 1.000 MW  - 0,5 PP *  - 0,5 %  - 6 %

* Liegt der Zubau in den vorangegangenen zwölf Monaten unterhalb von 1000 MW Photovoltaik-Leistung, steigt die EEG Einspeisevergütung für Solarstrom einmalig am Anfang des neuen Quartals um 1,5 Prozent und die Degressionsschritte werden in diesem Quartal ausgesetzt.

Zielkorridor und vom Photovoltaik-Zubau abhängige Steuerung der Degression –
der sog. „atmende Deckel“ 

  • Zielkorridor für die Jahre 2012 und 2013: jeweils 2.500 bis 3.500 MW (Megawatt)
  • Der Zielkorridor verringert sich jedes Jahr um 400 MW. Im Jahr 2017 wird er 900 bis 1.900 MW betragen.
  • Alle drei Monate werden die Degressionsschritte angepasst und in monatlichen Absenkungen umgesetzt. Eine Anpassung erfolgt zum ersten Mal zum 1. November 2012. Basis dafür ist der Photovoltaik-Zubau in den Monaten Juli bis September 2012 (hochgerechnet auf zwölf Monate)

Die jeweilige Berechnungsbasis für weitere Absenkungen der Einspeisetarife in 2013 ist: 

  • Degression ab dem 1. Februar 2013:  Juli 2012 bis Dezember 2012 (hochgerechnet auf zwölf Monate)
  • Degression ab dem 1. Mai 2013:  Juli 2012 bis März 2013 (hochgerechnet auf zwölf Monate
  • Degression ab dem 1. August 2013:  1. Juli 2012 bis 30. Juni 2013 (erstmalig kann ein volles Jahr als Bezug genommen werden)
  • Degression ab dem 1. November 2013 usw.:  1. Oktober 2012 bis 30. September 2013.
    In der Folge werden jeweils die zurückliegenden 12 Monate verwendet. Ein Monat dient der Bundesnetzagentur als Puffer, um den Zubau und die neuen Vergütungssätze zu ermitteln.

Quellen: Erneuerbare-Energien-Gesetz, Stand 1.4.2012 (keine Gewähr für die Richtigkeit der Informationen)