Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen sinkt nur um 0,25 Prozent

Die EEG-Vergütung für Strom aus Solaranlagen sinkt laut der Bundesnetzagentur im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 1. März 2015 jeweils zum Monatsersten nur um 0,25 Prozent. Nach den Regeln des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) ist eine konstante Absenkung der Vergütungssätze für Solarstrom um jeweils ein halbes Prozent vorgesehen, wenn der Zubau an Photovoltaikleistung innerhalb des festgelegten Korridors bleibt. Da der PV-Zubau in 2014 unterhalb dieses Werts liegt, verringert sich die EEG-Einspeisevergütung monatlich um nur 0,25 Prozent. Laut Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur, ist der Zubau an Photovoltaik bis November 2014 um 43 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesunken (1.953 MW installierte PV-Leistung in den vergangenen zwölf Monaten).

Quelle: Bundesnetzagentur

Einspeisemanagement – Übergangsfrist für kleine Solarstrom-Anlagen endete zum Jahreswechsel

Ab dem 1. Januar 2013 müssen alle neuen Photovoltaik-Anlagen in Deutschland am gesetzlich vorgeschriebenen Einspeisemanagement teilnehmen.

Für kleinere Solarstrom-Anlagen (bis 30 Kilowatt peak Leistung), die im Jahr 2012 installiert wurden, endete zum Jahreswechsel die Schonfrist. Die Eigentümer dieser Anlagen können zwischen zwei Möglichkeiten wählen (Wichtig: Wenn Betreiber einer solchen Anlage nicht selbst aktiv werden, drohen finanzielle Einbußen):

  • Teilnahme am Einspeisemanagement oder
  • Begrenzung der vergüteten Einspeisemenge an Solarstrom auf 70 Prozent der Anlagenleistung.

Einspeisemanagement
Im Falle des Einspeisemanagements muss an die Photovoltaikanlage ein Gerät angeschlossen werden, mit dem der Netzbetreiber bei Bedarf die Stromeinspeisung ferngesteuert drosseln kann. Die technischen Anforderungen der rund 900 Verteilnetzbetreiber können zum Teil sehr unterschiedlich sein. Daher ist eine kompetente Beratung durch einen Fachbetrieb unumgänglich.

Begrenzung auf 70-Prozent
Die 70-Prozent-Abregelung kann auch so eingehalten werden, dass mindestens 30 Prozent des produzierten Stroms selbst verbraucht wird. Das Gesetz sieht lediglich eine Reduzierung der Leistung am Netzanschlusspunkt vor. Solarmodule oder Wechselrichter müssen in ihrer Leistung nicht eingeschränkt werden. Mit dem Einsatz von Speichern kann überschüssiger Strom zwischengespeichert und mit intelligenter Steuertechnik der Stromverbrauch an die Solarstrom-Produktion angepasst werden.

Der BSW-Solar geht davon aus, dass die neuen Anforderungen bei den meisten Verteilnetzbetreibern nicht umgesetzt werden können bzw. müssen, da oft entsprechende Steuerungstechnik fehlt bzw. die Nachrüstung aus Sicht der Netzsicherheit vorläufig nicht notwendig ist.

Quelle: BSW-Solar

50,2-Hz-Nachrüstung von Photovoltaikanlagen

Ab Sommer 2012 beginnt die Nachrüstung von Photovoltaik-Anlagen zur Vermeidung der sogenannten 50,2-Hertz-Problematik. Die 50,2-Hz-Nachrüstung ist in der Verordnung zur Gewährleistung der technischen Sicherheit und Systemstabilität des Elektrizitätsversorgungsnetzes geregelt. Das Gesetz ist seit 26.07.2012 in Kraft. Die von der Nachrüstung zur Anpassung der Abschaltfrequenz betroffenen Eigentümer von ca. 300.000 Solaranlagen werden von ihrem Netzbetreiber angeschrieben. Sie müssen auf das Schreiben reagieren, aber in technischer Hinsicht nichts selbst entscheiden. Die Hersteller der eingesetzten Wechselrichter wissen, wie mit ihren Geräten am besten zu verfahren ist.

Welche Photovoltaikanlagen sind betroffen?

  •  An das Niederspannungsnetz angeschlossene Anlagen über 10 kWp (Kilowatt peak) Leistung mit einer Inbetriebnahme nach dem 31. August 2005 und vor dem 1. Januar 2012
  • Anlagen mit über 100 kWp und einer Inbetriebnahme nach dem 30. April 2001 und vor dem 1. Januar 2012.
  • Solar-Dachanlagen sind in aller Regel am Niederspannungsnetz angeschlossen.
  • An das Mittelspannungsnetz angeschlossene Anlagen über 30 kWp die nach dem 30. April 2001 und vor dem 1. Januar 2009 in Betrieb genommen wurden.

Bis wann muss nachgerüstet werden?
Dem Verteilnetzbetreiber sind Fristen für die Nachrüstung vorgegeben. Diese unterscheiden sich je nach Größe der Solaranlage. Große Anlagen sollen zuerst mit der Nachrüstung fertig sein, dann folgen stufenweise die kleineren Anlagen. Der gesamte Prozess soll bis spätestens Ende 2014 abgeschlossen sein.

Entstehen für die Umrüstung Kosten für den Betreiber der Solaranlage?
Die Umrüstung ist für den Betreiber der Anlage kostenlos, wenn ein von Ihrem Verteilnetzbetreiber beauftragter Fachbetrieb mit der Nachrüstung betraut wird und diese durchführt. Der Betreiber kann auch einen eigenen Installationsbetrieb beauftragen, muss dies aber innerhalb von vier Wochen (Rückmeldungsfrist) dem Verteilnetzbetreiber mitteilen. Die Kosten für die Nachrüstung werden zu gleichen Teilen auf die Netzentgelte und die EEG-Umlage umgelegt.

Wird durch die Nachrüstung die Leistung der Photovoltaik-Anlage beeinflusst?
Die Leistung der Photovoltaik-Anlage ändert sich nicht und es können keine Ertragseinbußen entstehen.

Infos und Downloads:

  • Bezüglich der aktuellen Umrüstvorschriften der einzelnen Wechselrichter wenden Sie sich direkt an den jeweiligen Hersteller
  • Gerne beantworten Ihnen auch unsere Photovoltaik-Experten von ANTARIS SOLAR Ihre Fragen zur 50,2-Hz-Nachrüstung 
    zur Kontaktseite >>

Hintergrundinfo zur 50,2-Hz-Nachrüstung
Die Verordnung zur Gewährleistung der technischen Sicherheit und Systemstabilität des Elektrizitätsversorgungsnetzes dient der Stromnetzstabilität bei Produktions- bzw. Verbrauchsschwankungen. Im Stromnetz herrscht im Normalzustand eine Frequenz von 50 Hertz (Hz). Wenn z. B. mehr Strom ins Netz eingespeist als verbraucht wird, kann die Frequenz ansteigen. Leichte Schwankungen sind von den Netzbetreibern beherrschbar. Wenn jedoch die Frequenz stark vom Normalwert abweicht, kann es zu Problemen kommen. Steigt diese zum Beispiel auf 50,2 Hz, schalten sich viele kleinere Stromerzeugungsanlagen ab, das Stromangebot sinkt und es kann zu einem großflächigen Ausfall des Stromnetzes kommen. Zur Vorbeugung dieses sogenannten Black-outs haben die Bundesministerien, Netzbetreiber und Verbände die Verordnung erarbeitet und umgesetzt.

Quelle: BSW-Solar

Kosten für Solarstromanlagen in 2012 um rund 21 Prozent gesunken

Die stetig sinkenden Kosten für Photovoltaik-Strom machen Eigenverbrauch wirtschaftlich immer attraktiver

Im Markt der Photovoltaik-Anlagen setzt sich der seit 2009 verzeichnete Trend des starken Preisverfalls fort. Auch Im Vorjahr sind die Preise für schlüsselfertige Photovoltaikanlagen um rund 21 Prozent gesunken. Zu diesem Ergebnis kam die jährliche Onlinebefragung Photovoltaikumfrage® von Michael Ziegler. In den Jahren 2007 und 2008 betrug der Preisverfall noch 5 bzw. 10 Prozent.

Die gesunkenen Kosten für die Anschaffung einer Photovoltaik-Solaranlage führen dazu, dass Strom aus der eigenen Solarstromanlage deutlich günstiger erzeugt werden kann, als diesen vom Stromlieferanten zu beziehen. Mit Erzeugungskosten für Solarstrom von nur noch 15 bis 18 Cent je Kilowattstunde lohnt es sich für Privathaushalte und gewerbliche Nutzer eher, den Solarstrom vom Dach auch selbst zu verbrauchen (Eigenverbrauch) und nicht ins Netz einzuspeisen.

Der Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW-Solar) spricht von einem klaren Trend zu eigenen Stromspeichern für PV-Anlagen im Jahr 2013: „Wir erwarten den verstärkten Einsatz von Batteriespeichern und modernen Energiemanagementsystemen. Solarstrom selbst zu erzeugen und selbst zu nutzen wird immer attraktiver. Der absolute Trend 2013 ist der eigene Stromspeicher, mit dem sich Solarenergie zeitversetzt nutzen und die Abhängigkeit vom Stromversorger weiter reduzieren lässt. Erfreulicher Nebeneffekt für die Energiewende: Dadurch ist weniger Netzausbau erforderlich“, so Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. Die kürzlich getroffene Entscheidung der Bundesregierung, Solarstrom-Speicher zu fördern, wird vom BSW-Solar begrüßt.

Quellen: solaranlagen-portal.com; Aktuelle Photovoltaikumfrage® von Michael Ziegler: Antworten von insgesamt 3.921 Betreibern von Solardachanlagen bis zu einer Größe von 100 kWp, die in Deutschland im Jahr 2012 in Betrieb genommen wurden. Erhebungszeitraum: Januar bis Dezember 2012

EEG-Einspeisevergütung ab Februar 2013

Zum 01. Februar wird die EEG-Einspeisevergütung für Solarstrom um 2,2 bis 2,5 % gekürzt. Für die Berechnung der Absenkung wird der Photovoltaik-Zubau von Juli bis Dezember 2012 herangezogen und auf ein Jahr hochgerechnet.

Zum Beispiel wird für kleinere Photovoltaikanlagen bis 10 kWp (Kilowatt peak) Leistung die EEG-Einspeisevergütung 16,60 bis 16,65 Cent pro Kilowattstunde (2,2 bis 2,5 % Absenkung) betragen.

Von Juli bis Oktober 2012 wurden monatlich durchschnittlich 616 MW (Megawatt) neue Photovoltaikanlagen installiert. Im November folgten weitere 435 MW. Die Zahlen für den Zubau im Dezember wurden noch nicht veröffentlicht. Falls der Zubau mehr als 350 MW beträgt, sinkt die Vergütung von Februar bis April monatlich um 2,5 %. Wenn der Zubau geringer ist, sinkt die Solarstrom-Vergütung um monatlich 2,2 %. Die tatsächlichen Zahlen für Dezember und die daraus resultierenden Vergütungssätze wird die Bundesnetzagentur am 31. Januar bekanntgeben.

Für die Absenkung der EEG-Einspeisevergütung von Mai bis Juli 2013 werden die Zahlen von Juli 2012 bis März 2013 herangezogen.

Quelle: Bundesnetzagentur