EEG-Einspeisevergütung und Eigenverbrauchsvergütung für Solaranlagen
Ihre Chancen und Vorteile durch das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)
- Die Einspeisevergütung für Solarstrom ist 20 Jahre lang fest, zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme (anteilig).
- Der Eigenverbrauch Ihres selbst produzierten Photovoltaik-Stroms wird durch einen Zuschlag zur Einspeisevergütung zusätzlich belohnt.
- Gefördert werden Photovoltaikanlagen auf Dächern von Gebäuden und auf Freiflächen (ohne landwirtschaftliche Flächen).
- Als Freiflächen gelten auch vorbelastete Flächen wie Industrie- und Gewerbegebiete (Konversionsflächen), Seitenflächen von Autobahnen und Schienenwege.
Die Tarife der Einspeisevergütung variieren je nach Installationsart und sind nach Leistung (kWp = Kilowatt peak) der Solaranlage gestaffelt.
EEG-Einspeisevergütung für Photovoltaik-Solaranlagen an Gebäuden/auf Dächern
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kWp = Kilowatt peak
Beispielrechnung für EEG-Einspeisevergütung für Solaranlagen
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EEG-Einspeisevergütung für Photovoltaik-Solaranlagen auf Freiflächen
Konversionsflächen sind vorbelastete Flächen wie Industrie- und Gewerbegebiete, Seitenflächen von Autobahnen und Schienenwegen. Solaranlagen auf landwirtschaftlichen und ökologisch sensiblen Flächen werden nicht gefördert.
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EEG-Eigenverbrauchsvergütung für Ihren selbst erzeugten Solarstrom
Für den über 30 Prozent hinaus gehenden Anteil des selbst verbrauchten Solarstroms erhalten Sie einen höheren Eigenverbrauchs-Zuschlag.
Eigenverbrauch wird für Solaranlagen mit einer Leistung von bis zu 500 kWp gefördert.
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Weitere nützliche Links zum Thema EEG-Einspeisevergütung
Quellen: Erneuerbare-Energien-Gesetz, Stand 1.1.2012




