Solarförderung: EEG-Einspeisevergütung für Solaranlagen ab April 2012
Ihre Chancen und Vorteile durch die Solarstrom-Förderung des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)
- Die EEG-Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaik-Solaranlagen ist 20 Jahre lang fest, zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme (anteilig).
- Gefördert werden Photovoltaikanlagen auf Dächern von Gebäuden und auf Freiflächen (ohne landwirtschaftliche Flächen).
- Übergangsfristen: Für bestimmte Photovoltaik-Solaranlagen gelten noch die Regelungen bis zum 31. März 2012
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Die Tarife der Einspeisevergütung variieren je nach Installationsart und sind nach Leistung der Solaranlage in kWp (Kilowatt peak) gestaffelt.
Der jeweilig gültige Tarif hängt vom genauen Zeitpunkt der Inbetriebnahme ab.
EEG-Einspeisevergütung für Photovoltaik-Solaranlagen an Gebäuden/auf Dächern
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kWp = Kilowatt peak
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EEG-Einspeisevergütung für Photovoltaik-Solaranlagen auf Freiflächen
Als Freiflächen gelten auch vorbelastete Flächen wie Industrie- und Gewerbegebiete (Konversionsflächen), Seitenflächen von Autobahnen und Schienenwege.
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Eigenverbrauch und Marktintegrationsmodell für Solarstrom:
- 100 Prozent des jährlich erzeugten Stroms werden mit dem jeweils geltenden Einspeisetarif voll vergütet:
- bei Solaranlagen von 0 bis 10 kWp und
- bei Solaranlagen von 1.000 kWp bis 10 MWp. - Bei Photovoltaik-Anlagen von 10 bis 1.000 kWp können bis zu 90 Prozent der Solarstrom-Menge vergütet werden.
Die nicht vergüteten Strommengen können entweder selbst verbraucht oder auf dem Markt verkauft werden (Marktintegrationsmodell)
Weitere nützliche Links zum Thema EEG-Einspeisevergütung
- EEG Solarförderung und Einspeisetarife für Solarstrom bis zum 31. März 2012
- Degression der Solarstrom-Tarife ab 1. April 2012
- Ältere EEG-Einspeisevergütungen
Quellen: Erneuerbare-Energien-Gesetz, Stand 1.4.2012 (trotz höchster Sorgfalt bei der Erstellung dieser Inhalte keine Gewähr für die Richtigkeit der Informationen)







